“im Winter- und Sommersemester”
Die Aufnahme des Studiengangs setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsfeststellungsverfahren voraus. Die Anträge auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren sind für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juli und für das jeweils folgende Sommersemester bis zum 15. Januar (Ausschlussfrist) zu stellen. Das Eignungsfeststellungsverfahren berücksichtigt die Durchschnittsnote im Abitur und das Ergebnis eines schriftlichen Leistungstests (C-Test). Weitere Informationen hier .
Die Universität erhebt für das Studentenwerk München den Grundbeitrag sowie den Solidarbeitrag Semesterticket. Nähere Informationen s. Beiträge für das Studentenwerk