“nur Wintersemester”
Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur ) bzw. Einstieg über Probestudium oder Feststellungsprüfung für beruflich Qualifizierte Nicht zwingend zu Studienbeginn, aber bis zum Ende des 5. Semesters nachzuweisen sind Vorkenntnisse in der landwirtschaftlichen Praxis im Sinne eines Praktikums mit einer Gesamtdauer von 26 Wochen. Eine Teilung ist möglich und es wird ausdrücklich empfohlen, Abschnitte des Praktikums (6 bis 8 Wochen) schon vor Studienbeginn zu absolvieren. Insgesamt sind 13 Wochen in anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieben; die verbleibenden 13 Wochen können weiterhin in landwirtschaftlichen Betrieben, in Verwaltungs-, Beratungs- und Forschungseinrichtungen des Bundes und der Länder und Kommunen, in Fachverbänden und Berufsorganisationen, in Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs (einschließlich Planungs- und Beratungsbüros) absolviert werden ( > weitere Informationen ).