Martin Luther University of Halle-Wittenberg

Deutsch als Fremdsprache (DaF) Master-Teilstudiengang

Master of Arts (M.A.)
Halle (Saale) · Saxony-Anhalt
Degree
Master of Arts (M.A.)
Teaching language
German
Standard length
4 semesters
Credits (ECTS)
45/75 LP
Starts
Winter semester

“nur Wintersemester”

Study mode
Full-time
Admission
zulassungsfrei (ohne NC)
Faculty
Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften

Entry requirements

erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor ) in einem neuphilologischen oder vergleichbaren Studiengang. Sprachkenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen oder in einer modernen Fremdsprache und in Latein. Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen zusätzlich Sprachkenntnisse in Deutsch nachweisen. Ein Nachweis ist nicht notwendig, wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder der Bachelorabschluss bzw. ein äquivalenter Bildungsnachweis in Deutschland erworben wurde und nachweislich mindestens die letzten zwei Jahre der Schulzeit bzw. Hochschulzeit in einem deutschsprachigen Land absolviert wurden. Die zwei modernen Fremdsprachen werden auf dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) durch das deutsche Abiturzeugnis oder ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat (z.B. TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, Unicert II etc.) nachgewiesen. Die Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums können durch das deutsche Abiturzeugnis oder ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat nachgewiesen werden. Deutschkenntnisse können durch folgende Zertifikate nachgewiesen werden: Goethe-Zertifikat C2 oder TestDaF (5 Punkte in jedem der vier Teilbereiche) oder DSH (Deutsche Sprachprüfung zum Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) (Stufe 3) oder Feststellungsprüfung des Landesstudienkollegs auf Niveau der DSH (Stufe 3). Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Studienbeginn nachreichen (Wintersemester: bis 31.03. des Folgejahres; Sommersemester: bis 30.09. des Bewerbungsjahres).