“nur Wintersemester”
erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor ) in Deutsche Sprache und Literatur oder aus den Bereichen der Literatur- oder Kulturwissenschaften. Dabei sind mindestens 60 Leistungspunkte in einem der genannten Fächer nachzuweisen. Sprachkenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen oder in einer modernen Fremdsprache und in Latein Die zwei modernen Fremdsprachen werden auf dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) durch das deutsche Abiturzeugnis oder ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat (z. B. TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, Unicert II etc.) nachgewiesen. Die Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums können durch das deutsche Abiturzeugnis oder ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat nachgewiesen werden. Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Studienbeginn nachreichen (Wintersemester: bis 31.03. des Folgejahres; Sommersemester: bis 30.09. des Bewerbungsjahres).