“nur Wintersemester”
erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor ) in einem erziehungswissenschaftlich orientierten Studiengang mit mindestens 90 Leistungspunkten oder einer vergleichbaren Fachrichtung und mit Abschlussnote 2,5 oder besser. Nachweise über fundierte Kenntnisse in qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden im geistes- oder sozialwissenschaftlichen Bereich, sofern sich dies nicht aus der Fächer- und Notenübersicht ergeben sollte. So ist nachzuweisen, dass die veranschlagten Studienanteile explizit die Vermittlung forschungsmethodischer Wissensbestände und Fähigkeiten zum Gegenstand hatten. ergänzendes Formular zur Bewerbung, das Sie auf dieser Website finden Der erforderliche Abschluss liegt insbesondere dann vor, wenn ein Studienprogramm bzw. Studiengang (a) mindestens 90 Leistungspunkte aus dem Fach Erziehungswissenschaft gemäß dem Kerncurriculum der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE, 2010 publizierte Fassung) enthält und (b) wenn qualitative und quantitative Forschungsmethoden im geistes- oder sozialwissenschaftlichen Bereich im Umfang von mindestens 5 Leistungspunkten bzw. 6 Semesterwochenstunden studiert worden sind. Weiterführende allgemeine Informationen zum Studiengang sowie die Studien- und Prüfungsordnung bieten Ihnen eine grundlegende Orientierung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und die Auswahl der zugelassenen Bewerber*innen entscheidet der vom Fakultätsrat hierfür eingesetzte Ausschuss. Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Studienbeginn nachreichen (Wintersemester: bis 31.03. des Folgejahres; Sommersemester: bis 30.09. des Bewerbungsjahres).