“nur Wintersemester”
erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor ) in einem wirtschafts-, rechts- oder sozialwissenschaftlichen Studiengang oder vergleichbar mit Abschlussnote „Gut“ (2,5) oder besser bzw. Examensbewertung von mindestens 7 Punkten Englischkenntnisse auf Sprachniveau B2 . Dafür werden ausschließlich folgende Nachweise anerkannt (zeitlich unbegrenzt): Cambridge English: First Certificate in English (FCE) mit der Mindestnote C Einstufungstest B2 am Sprachenzentrum der MLU mit dem Ergebnis „bestanden“ Muttersprachliche Englischkenntnisse: Als Muttersprachler gilt, wer seine Hochschulzugangsberechtigung oder seinen Bachelorabschluss bzw. äquivalenten Bildungsnachweis in einem der folgenden Länder erworben und dort nachweislich mindestens die letzten 2 Jahre seiner Schulzeit bzw. Hochschulzeit absolviert hat: Australien, Irland, Kanada (ohne Quebec), Neuseeland, Singapur, Vereinigtes Königreich, USA IELTS mit einer Mindestnote von 6,0 TOEFL iBT mit einer Mindestpunktzahl von 72 UNIcert II Italienischkenntnisse auf Sprachniveau B1 Nachweise über Sprachkenntnisse in Deutsch, sofern die Muttersprache nicht Deutsch ist Außerdem empfohlen: fundierte Kenntnisse der Wirtschaftswissenschaften im Umfang von mindestens 60 LP Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Studienbeginn nachreichen (Wintersemester: bis 31.03. des Folgejahres; Sommersemester: bis 30.09. des Bewerbungsjahres).