“nur Wintersemester”
erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor ) in einem Studiengang mit mindestens 60 LP Philosophie -Anteil oder vergleichbar Italienischkenntnisse auf dem Niveau B1 nachgewiesen durch UNIcert I, TOEFL, IELTS, das deutsche Abiturzeugnis oder ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat. (Das Sprachenzentrum der Universität bietet entsprechende UNIcert I-Kurse an.) Der Sprachnachweis gilt als erbracht, wenn der Hochschulabschluss in einem italienischsprachigen Studiengang erfolgte. Internationale Bewerber:innen müssen zudem einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (mindestens Niveau DSH 2 oder äquivalenter Nachweis) erbringen. Für sämtliche Dokumente bedarf es einer deutschen oder englischen Übersetzung, falls sie in einer anderen Sprache ausgestellt wurden. Außerdem empfohlen: Kenntnisse in Latein (im Umfang des kleinen Latinums) oder in Altgriechisch (Graecum) zu Studienbeginn. Das Sprachenzentrum der Universität bietet ggf. entsprechende Lateinkurse an. Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Studienbeginn nachreichen (Wintersemester: bis 31.03. des Folgejahres; Sommersemester: bis 30.09. des Bewerbungsjahres).