“nur Wintersemester”
Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis eines Abschlusses im Bachelor-Studienangebot Romanistik 120 LP mit Französisch als 1. oder 2. Sprachdomäne, in Frankoromanistik 90 LP oder eines vergleichbaren Bachelor-Studienangebots (mit mindestens 60 LP) oder – bei festgestellter Gleichwertigkeit – eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung. Darüber hinaus müssen Vorkenntnisse des Französischen auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen durch das Bachelorzeugnis oder andere geeignete Sprachzeugnisse nachgewiesen werden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte mit Ihren Sprachnachweisen an die Fachstudienberatung am Institut für Romanistik. Das Sprachzeugnis und sonstige Bescheinigungen über sprachliche Vorkenntnisse sollten nach Möglichkeit einen Bezug auf die Niveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen haben. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss. Beachten Sie bitte, dass Sie auch für den kombinierten Master-Teilstudiengang die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und nachweisen müssen. Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Studienbeginn nachreichen (Wintersemester: bis 31.03. des Folgejahres; Sommersemester: bis 30.09. des Bewerbungsjahres).