“nur Wintersemester”
Für das Lehramtsstudium allgemein: Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur ) bzw. Einstieg über Probestudium für beruflich Qualifizierte Für das Unterrichtsfach Französisch: Französischkenntnisse auf Sprachniveau A2 , nachzuweisen durch Abiturzeugnis – ausgewiesenes Niveau auf dem Zeugnis bzw. Durchschnitt der letzten vier Schulhalbjahre oder Abiturprüfung mit mindestens Note "gut" (d.h. 2,0 bzw. 11 Punkte) oder einen international anerkannten Sprachtest, bspw. DELF A 2 UNICERT I sonstiger international anerkannter Sprachtest, der Kenntnisse der französischen Sprache auf dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens bescheinigt Sprachkennnisse müssen nicht nachgewiesen werden, wenn die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber nachweislich mindestens zwei Semester in einem französischsprachigen Land erfolgreich studiert hat oder muttersprachliche Französischkenntnisse vorliegen. Als muttersprachlich gelten in diesem Sinne durch Schul- oder Hochschulabschluss belegte Französischkenntnisse in einem französischsprachigen Land. Ebenso sind ausländische Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber, die im Rahmen eines vom Institut für Romanistik anerkannten Austauschprogramms mit Frankreich an die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg kommen, vom Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse befreit. Zu Beginn des Studiums legen Studierende einen sprachlichen Einstufungstest ab – in der Regel Ende September. Die Termine werden drei Monate vorher auf www.romanistik.uni-halle.de bekanntgegeben.