“nur Wintersemester”
Voraussetzung für die Zulassung ist ein Abschluss in Romanistik (180 LP oder 120 LP) mit Spanisch als 1. oder 2. Sprachdomäne oder ein Abschluss in Hispanistik 90 LP oder der Abschluss eines anderen Bachelorstudienangebots in einer vergleichbaren Fachrichtung (mindestens 60 LP) oder ein als gleichwertig festgestellter anderer erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einer vergleichbaren Fachrichtung Darüber hinaus müssen Vorkenntnisse des Spanischen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen durch das Bachelorzeugnis oder andere geeignete Sprachzeugnisse nachgewiesen werden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte mit Ihren Sprachnachweisen an die Fachstudienberatung am Institut für Romanistik. Das Sprachzeugnis und sonstige Bescheinigungen über sprachliche Vorkenntnisse sollten nach Möglichkeit einen Bezug auf die Niveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen haben. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss. Beachten Sie bitte, dass Sie auch für den kombinierten Master-Teilstudiengang die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und nachweisen müssen. Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Studienbeginn nachreichen (Wintersemester: bis 31.03. des Folgejahres; Sommersemester: bis 30.09. des Bewerbungsjahres).