“nur Wintersemester”
Für das Lehramtsstudium allgemein: Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur ) bzw. Einstieg über Probestudium für beruflich Qualifizierte Für das Unterrichtsfach Katholische Religion: keine zusätzlichen Voraussetzungen (Kenntnisse in lateinischer, griechischer und hebräischer Sprache werden für das Lehramt an Grundschulen nicht vorausgesetzt) Später wichtig für die Berufsaufnahme: Voraussetzung zur Erteilung von Katholischem Religionsunterricht im Staatsdienst ist die entsprechende fachliche Qualifikation, die durch das mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossene Hochschulstudium erlangt wird. Außerdem müssen katholische Religionslehrer:innen die Missio Canonica bzw. für das Referendariat vor der Zweiten Staatsprüfung die sogenannte vorläufige Unterrichtserlaubnis besitzen. Diese wird auf Antrag durch den jeweiligen Ortsbischof verliehen. Über die Voraussetzungen, die dabei durch die Antragstellenden erfüllt werden müssen, informiert die Website des zuständigen Bistums.