“nur Wintersemester”
Für das Lehramtsstudium allgemein: Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur ) bzw. Einstieg über Probestudium für beruflich Qualifizierte Für das Unterrichtsfach Katholische Religion: zunächst keine zusätzlichen Voraussetzungen. Aber: Die für das Lehramt Gymnasium bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung geforderten Sprachkenntnisse in Latein und Griechisch können an der Universität erworben werden (Nachweis durch Latinum und Graecum oder die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden Sprachkursen im Umfang von je acht Semesterwochenstunden einschließlich einer mit mindestens „ausreichend“ bestandenen Klausur). Später wichtig für die Berufsaufnahme: Voraussetzung zur Erteilung von Katholischem Religionsunterricht im Staatsdienst ist die entsprechende fachliche Qualifikation, die durch das mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossene Hochschulstudium erlangt wird. Außerdem müssen katholische Religionslehrer:innen die Missio Canonica bzw. für das Referendariat vor der Zweiten Staatsprüfung die sogenannte vorläufige Unterrichtserlaubnis besitzen. Diese wird auf Antrag durch den jeweiligen Ortsbischof verliehen. Über die Voraussetzungen, die dabei durch die Antragstellenden erfüllt werden müssen, informiert die Website des zuständigen Bistums.