“nur Wintersemester”
erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor ) in Klassischen Altertumswissenschaften mit mindestens 90 Leistungspunkten oder vergleichbar (d. h. mit Schwerpunkt in Alter Geschichte und/oder Gräzistik und/oder Klassischer Archäologie und/oder Latinistik). Latein- und Altgriechischkenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinum bzw. Graecum, nachzuweisen durch das deutsche Abiturzeugnis oder eine Abiturergänzungsprüfung oder ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat. In Ausnahmefällen können Bewerber:innen zugelassen werden, wenn eine der erforderlichen antiken Sprachen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht nachgewiesen werden kann. Dann muss die fehlende Sprachkompetenz bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachgewiesen werden. Wird die Masterarbeit im 2. Master-Teilstudiengang verfasst, dann muss der fehlende Sprachnachweis bis zum Studienabschluss erbracht werden. Werden Module aus dem Bereich der Latinistik bzw. Gräzistik gewählt, so ist der Nachweis der entsprechenden Sprachkenntnisse bereits vor dem Besuch des jeweiligen Moduls zu erbringen. Englisch-Kenntnisse auf Sprachniveau B1 , nachzuweisen durch das deutsche Abiturzeugnis, Unicert I, TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate oder ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat. Der Sprachnachweis gilt auch als erbracht, wenn der Abschluss in einem englischsprachigen Studiengang erfolgt ist. Außerdem empfohlen: Kenntnisse in einer weiteren wissenschaftsrelevanten Fremdsprache (z. B. Französisch, Italienisch, Griechisch oder Türkisch) Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Studienbeginn nachreichen (Wintersemester: bis 31.03. des Folgejahres; Sommersemester: bis 30.09. des Bewerbungsjahres).