Martin Luther University of Halle-Wittenberg

Klinische Psychologie und Psychotherapie Master-Studiengang

Master of Science (M.Sc.)
Halle (Saale) · Saxony-Anhalt
Degree
Master of Science (M.Sc.)
Teaching language
German
Standard length
4 semesters
Credits (ECTS)
120
Starts
Winter semester

“nur Wintersemester”

Study mode
Full-time
Admission
zulassungsbeschränkt (Uni-NC)
Faculty
Philosophische Fakultät I – Sozialwissenschaften und Historische Kulturwissenschaften

Entry requirements

Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis eines Abschlusses in einem fachlich einschlägigen* Bachelorstudium an einer Hochschule i. S. d. § 9 Absatz 1 Satz 2 PsychThG im Bereich Psychologie im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten und einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern oder eines gleichwertigen Studienabschlusses i. S. d. § 9 Absatz 4 Satz 6, Absatz 5 PsychThG mittels Bescheid der nach Landesrecht für Gesundheit zuständigen Stelle * Der Bachelorabschluss ist fachlich einschlägig, wenn er nach Inhalt und Struktur den Vorgaben des PsychThG und der PsychThApprO entspricht. Die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle muss dafür die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen für den Bachelorstudiengang festgestellt haben. Nachweisführung bei der Bewerbung: Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen des Bachelorabschlusses gemäß PsychThG: durch das Bachelorzeugnis oder das Transcript of Records, sofern die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen dort explizit ausgewiesen wird; ansonsten durch eine entsprechende schriftliche Bescheinigung der Universität, an der das BA-Studium absolviert wurde; bei noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium eine vorläufige Bescheinigung und Nachreichung der endgültigen Bescheinigung bis 31. Januar des Folgejahres bei Abschlüssen ohne berufsrechtliche Anerkennung (z. B. Abschluss im Ausland) : Bescheid der nach Landesrecht für Gesundheit zuständigen Stelle über die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses) Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Studienbeginn nachreichen (Wintersemester: bis 31.03. des Folgejahres; Sommersemester: bis 30.09. des Bewerbungsjahres).