“nur Wintersemester”
Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB; in der Regel Abitur ). Qualifizierte Berufstätige ohne HZB können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium erlangen. Darüber hinaus ist ggf. der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung in den Sekundarschulfächern Kunst (Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle), Musik oder Sport bzw. in den Grundschulfächern Gestalten , Musik oder Sport zu erbringen. Für die Sekundarschulfächer Englisch und Französisch bzw. das Grundschulfach Englisch sind Sprachnachweise erforderlich. Da die Stimme von Lehrkräften stark belastet wird, empfehlen wir zusätzlich die Erstellung eines phoniatrischen Gutachtens. Dieses ist allerdings keine Voraussetzung für die Aufnahme des Lehramtsstudiums. Im Studium werden (nur für Studierende, nicht für Bewerber*innen) Stimmchecks angeboten. Wichtig: Wer an Schulen arbeitet, muss gegen Masern geimpft sein . Das gilt bereits für Praktika während des Studiums.