“nur Wintersemester”
Voraussetzung für die Zulassung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (mindestens sechssemestriger Diplom- oder sechssemestriger Bachelorstudiengang mit mindestens 180 LP) in einem Studiengang im Bereich Kunst, Design oder Architektur. Darüber hinaus müssen Bewerber*innen eine studiengangsspezifische Aufnahmeprüfung bestehen, in der die für das Masterstudium erforderliche künstlerisch-gestalterische und fachwissenschaftliche Kompetenz geprüft wird. Näheres regelt die Aufnahmeprüfungsordnung .