“nur Wintersemester”
erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor mit mindestens 180 Leistungspunkten) in einem künstlerischen oder künstlerisch-pädagogischen Musikstudium Nachweis über die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records) Auf Basis dieses Abschlusses werden Studierende einer Qualifikationsgruppe („Instrumentale Musikpraxis“ oder „Vokale Musikpraxis“) zugeordnet. Für ausführliche Informationen lesen Sie bitte die Studien- und Prüfungsordnung. Wer bereits über einen Masterabschluss in diesem Bereich verfügt, kann diesen Lehramts-Master (innerhalb der Regelstudienzeit) dennoch ohne Zweitstudiengebühren studieren!