“nur Wintersemester”
erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor ) in einem Bereich der Medien- und Kommunikationswissenschaft mit mindestens 60 LP bestandene Eignungsprüfung Antrag auf Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsfeststellungsprüfung muss mit den vollständigen Unterlagen für das jeweilige Wintersemester spätestens bis zum 15. Mai beim Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät II der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorliegen. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen: Ein Schreiben im Umfang von 2000 - 3500 Zeichen (gedruckt), in dem die persönlichen sowie fachspezifischen Gründe für die Bewerbung zum Master-Studiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft 120 LP aufgeführt sind und in dem die Wahl des angestrebten Studiengangs begründet wird; ein ausgefüllter Biographischer Fragebogen sämtliche Zeugnisse und Dokumente in Abschrift oder Kopie, die den bisherigen Werdegang belegen; hierzu zählen insbesondere auch Nachweise über berufliche Ausbildungen, frühere Studien, Praktika, besondere Befähigungen oder Auslandsaufenthalte. Kontakt: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Philosophische Fakultät II Prüfungsamt 06099 Halle (Saale) Bitte schicken Sie diese Unterlagen zusätzlich (idealerweise als PDF) per Mail an das Sekretariat . Die Ordnung zur Regelung der Eignungsfeststellungsprüfung für den Master-Studiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft (120 Leistungspunkte) vom 20.05.2020 ist Grundlage für die Durchführung des Auswahlverfahrens. Wichtig: Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsfeststellungsprüfung ersetzt nicht den Antrag auf Zulassung zum Studium (vgl. Bewerbung/Einschreibung )! Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Studienbeginn nachreichen (Wintersemester: bis 31.03. des Folgejahres; Sommersemester: bis 30.09. des Bewerbungsjahres).