“nur Sommersemester”
Voraussetzung für die Zulassung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor) aus einem der folgenden Bereiche: Rechts- oder Verwaltungswissenschaften Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Hebammenwissenschaft Geistes-, Gesellschafts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften, Theologie Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.