“nur Wintersemester”
Abschluss im Bachelorstudium Politikwissenschaft (mindestens 90 LP ) oder einem vergleichbaren Studiengang, d. h. in einer sozialwissenschaftlichen oder kommunikationswissenschaftlichen Fachrichtung mit einschlägigen Leistungen in demselben Umfang. Die Note des qualifizierenden Abschlusses darf hierbei nicht schlechter als 2,3 sein. Nachweis der sozialwissenschaftlichen/politikwissenschaftlichen Methodenausbildung, sofern nicht bereits im Hochschulabschlusszeugnis oder in der Notenübersicht enthalten. Außerdem empfohlen: Englischkenntnisse auf Sprachniveau B2 Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Studienbeginn nachreichen (Wintersemester: bis 31.03. des Folgejahres; Sommersemester: bis 30.09. des Bewerbungsjahres).