“nur Wintersemester”
erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor ) in Psychologie ( mindestens 180 Leistungspunkte ) oder in einem vergleichbaren fachlich einschlägigen Studiengang Ein Studiengang ist fachlich einschlägig , wenn im Studium Kenntnisse und Kompetenzen erworben und nachgewiesen werden, die nach Inhalt und Mindestumfang den folgenden Bereichen zuzuordnen sind: 8 LP Grundlagen der Psychologie (z. B.: Forschungsmethoden; Geschichte der Psychologie; empirisch-wissenschaftliches Arbeiten, computergestützte Datenauswertung) 10 LP Quantitative Methoden (darunter zwingend: Wahrscheinlichkeitstheorie, deskriptive und schließende Statistik) 5 LP Empirisch-experimentelles oder Forschungsorientiertes Praktikum I 12 LP Psychologische Diagnostik 18 LP Kognitive und biologische Grundlagen des Verhaltens und Erlebens (darunter zwingend: 8 LP Allgemeine Psychologie) 18 LP Grundlagen intra- und interpersoneller Prozesse 30 LP in psychologischen Anwendungsfächern (darunter zwingend: 8 LP Arbeits- und Organisationspsychologie; 8 LP Klinische Psychologie) Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Studienbeginn nachreichen (Wintersemester: bis 31.03. des Folgejahres; Sommersemester: bis 30.09. des Bewerbungsjahres).