“Wintersemester und Sommersemester”
Voraussetzung für die Zulassung zum jeweiligen Promotionsstudiengang ist ein in der Regel mit der Note „Gut“ oder besser abgeschlossenes Studium, nachgewiesen durch Diplom-, Magister- oder Masterprüfung bzw. das Staatsexamen an einer deutschen Universität oder gleichgestellten Hochschule oder gleichwertige ausländische Studienabschlüsse.