“nur Wintersemester”
erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor ) mit einem Anteil von mindestens 120 LP in Sprechwissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung Bewerber*innen ohne sprechwissenschaftlichen Bachelorabschluss müssen ein phoniatrisches Gutachten vorlegen, das nicht älter als 6 Monate sein darf. Der Studiengang wendet sich vor allem an Absolvent*innen des Bachelor-Studiengangs Sprechwissenschaft 180 LP . Darüber hinaus können nach Entscheidung der Auswahlkommission Absolvent*innen linguistisch, sprechkünstlerisch, rhetorisch bzw. kommunikationswissenschaftlich, stimm- und sprachtherapeutisch, phonetisch oder ähnlich orientierter Studiengänge zugelassen werden. Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Studienbeginn nachreichen (Wintersemester: bis 31.03. des Folgejahres; Sommersemester: bis 30.09. des Bewerbungsjahres).