“Wintersemester und Sommersemester”
Das Studienangebot richtet sich an: Absolvent*innen der Rechtswissenschaft, die in der ersten juristischen Staatsprüfung oder einem Master-Abschluss mindestens neun Punkte („vollbefriedigend“) erzielt haben Absolvent*innen der Wirtschafts- oder Politikwissenschaft, die in der Diplom-Prüfung/dem Master-Abschluss bzw. Bachelor-Abschluss (240 ECTS) einer deutschen Hochschule das Prädikat „Gut“ erzielt haben Studierende der Rechtswissenschaft, die in der Zwischenprüfung, in drei Übungsscheinen, der staatlichen Pflichtfachprüfung der Ersten Juristischen Prüfung einen Notendurchschnitt von mindestens neun Punkten vorweisen können (Doppelstudium) Master-Studierende der Rechts-, Wirtschafts- oder Politikwissenschaft, wenn sie im grundständigen Bachelor-Abschluss (mindestens 180 ECTS) die Note „Gut“ vorweisen können Hinweise : Die hier genannten Fälle beschreiben in Deutschland erworbene Qualifikationen. Es ist aber jeweils auch der Zugang mit einem vergleichbaren ausländischen Abschluss möglich. Studierende, die den geforderten Mindestdurchschnitt um bis zu einem Punkt bzw. die Mindest-Fachpunktzahl um fünf Punkte unterschreiten , können ausnahmsweise zugelassen werden. Über die Zulassung entscheidet im Zweifelsfall der Studien- und Prüfungsausschuss aufgrund eines Eignungsgesprächs. Für dieses Studium fallen grundsätzlich keine Studiengebühren an. Studierende müssen jedoch Zweitstudiengebühren entrichten (500 Euro pro Semester), sofern bereits mindestens ein Master- oder vergleichbares Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen wurde (beispielsweise Staatsexamen, Diplom oder Doktorgrad). Darüber hinaus sind hinreichende Kenntnisse in Englisch oder einer anderen wirtschaftsrelevanten Fremdsprache nachzuweisen, die ihn oder sie zur aktiven Teilnahme an Veranstaltungen in dieser Sprache befähigen. Nachweise dafür können sein: Unicert II Abiturzeugnis vergleichbarer Nachweis Bei der Bewerbung außerdem einzureichen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Motivationsschreiben .
15. Juli 2026 (Studienbeginn: Wintersemester) 15. Januar 2027 (Studienbeginn: Sommersemester) > www.uni-halle.de/bewerben Dieses Studienangebot ist zulassungsbeschränkt (mit NC ) . Wenn Ihr Hochschulabschluss aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Juni 2026 (für Wintersemester) bzw. 15. Dezember 2026 (für Sommersemester) über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf Sie beabsichtigen einen Hochschul-/Studiengangwechsel mit Start in einem höheren Fachsemester ? > Informationen, Fristen, Ablauf