“Sommer- und Wintersemester”
Öffne Zugangsvoraussetzungen
Fremdsprachenkenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) Fremdsprachenkenntnisse einer romanischen Sprache (Französisch, Italienisch, Spanisch) auf dem Niveau B1 des GER Die Sprachkenntnisse in der romanischen Sprache sollten vor der Einschreibung vorliegen, müssen es aber im Gegensatz zu den Englischkenntnissen nicht. Sie müssen spätestens zur ersten Belegung des Basismoduls 2 vorliegen. Der Nachweis ist dem/der zuständigen Modulbeauftragten vorzulegen und Voraussetzung zur Teilnahme am Modul BM 2. Nachweis der Sprachkenntnisse Die Englischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B2 ausgewiesen ist oder durch TOEFL (internetbased, 87 Punkte), IELTS (5.5), Cambridge ESOL (FCE) oder Unicert II Die Französischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat DELF B1 (niveau indépendant) bzw. Unicert I. Die Spanischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat DELE B1 (nivel inicial) bzw. Unicert I. Die Italienischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat CELI 2-B1 bzw. Unicert I. Die vorgelegten Zertifikate dürfen nicht älter als maximal zwei Jahre sein.