“Wintersemester”
Öffne Zugangsvoraussetzungen
Nachzuweisen sind Sprachkenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen, und zwar: Englisch auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens Französisch oder Spanisch auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens (oder alternativ in einer weiteren Sprache wie zum Beispiel Türkisch oder Chinesisch) Die Sprachkenntnisse in Englisch müssen zum Zeitpunkt der Einschreibung nachgewiesen werden. Sie können insbesondere nachgewiesen werden durch: Abiturzeugnisse, auf denen das Niveau B 2 ausgewiesen ist oder durch Abiturzeugnisse, aus denen sich ergibt, dass Englisch als fortgeführte Fremdsprache mindestens am Ende der Qualifikationsphase 1 der gymnasialen Oberstufe mit mindestens ausreichenden Leistungen bzw. 5 Punkten (Grundkurs oder Leistungskurs) abgeschlossen wurde. TOEFL (internet-based, 87 Punkte), IELTS (5.5), Cambridge ESOL (FCE) oder UNIcert II oder durch ein gleichwertiges Zertifikat Das vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein , gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Die Sprachkenntnisse in der weiteren modernen Fremdsprache müssen spätestens vor der Teilnahme am Auslandsmodul 10 bei der Studiengangsleitung nachgewiesen werden.