“Sommer- und Wintersemester”
Öffne Zugangsvoraussetzungen
Es sind Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen und in der lateinischen Sprache nachzuweisen. Unter die zwei modernen Fremdsprachen fallen Englisch sowie eine weitere für das Geschichtsstudium an der Universität Paderborn relevante moderne Fremdsprache (vor allem Französisch, Spanisch, Italienisch, Neugriechisch, Niederländisch, Dänisch oder Schwedisch. Dabei sind Sprachkenntnisse in einer modernen Fremdsprache auf dem Niveau B2 und in der anderen modernen Fremdsprache auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen, wobei die Fremdsprache auf Niveau B2 Englisch oder Französisch sein muss. Die Kenntnisse in den modernen Fremdsprachen sind durch das Reifezeugnis, andere Schulzeugnisse, Zusatzprüfungen unter staatlicher Aufsicht oder gleichwertige Bescheinigungen zu belegen. Zusätzlich müssen Kenntnisse in der lateinischen Sprache auf dem Niveau des Kleinen Latinums nachgewiesen werden. Das Vorliegen der Fremdsprachenkenntnisse vor Einschreibung wird empfohlen. Die geforderten Sprachkenntnisse sind aber spätestens bis zur Anmeldung der Aufbaumodule gegenüber dem/der Studiengangsbeauftragten nachzuweisen und sind Voraussetzung für die Teilnahme an den Aufbaumodulen.