“Sommer- und Wintersemester”
Öffne Zugangsvoraussetzungen
Fremdsprachenkenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) Kenntnisse in einer der romanischen Sprachen Italienisch, Französisch oder Spanisch auf dem Niveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) Der Nachweis der Sprachkenntnisse kann in unterschiedlicher Form erfolgen: Die Englischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch das Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B2 ausgewiesen ist, oder durch TOEFL (internet-based, 87 Punkte), IELTS (5.5), Cambridge ESOL (FCE) oder Unicert II. Die Italienischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch das Abiturzeugnis, auf dem das Niveau A2 ausgewiesen ist, oder durch das Zertifikat CELI 2-A2 bzw. Unicert Basis. Die Französischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch das Abiturzeugnis, auf dem das Niveau A2 ausgewiesen ist, oder durch das Zertifikat DELF A2 (niveau indépendant) bzw. Unicert Basis. Die Spanischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch das Abiturzeugnis, auf dem das Niveau A2 ausgewiesen ist, oder durch das Zertifikat DELE A2 bzw. Unicert Basis. Der Nachweis der entsprechenden Sprachkenntnisse ist Einschreibevoraussetzung. Das vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung erfolgt.