“Winter-, Sommersemester”
1. Hochschulabschluss, fachliche Vorbildung gem. PO Weitere Informationen: Ein anerkannter erster Hochschulabschluss, durch den die fachliche Vorbildung für den Masterstudiengang nachgewiesen wird. Die für ein erfolgreiches Studium erforderlichen Kenntnisse sind in der jeweiligen Prüfungsordnung (PO) festgelegt. Sprachkenntnisse in Englisch und Deutsch Weitere Informationen: Zur Einschreibung in diesen Studiengang müssen Sie Kenntnisse in allen Unterrichtssprachen nachweisen. Details regelt die Prüfungsordnung.
Unterrichtssprache des Studiengangs ist Englisch. Die sprachlichen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung formuliert. Auf der Webseite der Fakultät finden Sie Details zu den Zugangsvoraussetzungen .