“Winter-, Sommersemester”
1. Hochschulabschluss, fachliche Vorbildung gem. PO Weitere Informationen: Ein anerkannter erster Hochschulabschluss, durch den die fachliche Vorbildung für den Masterstudiengang nachgewiesen wird. Die für ein erfolgreiches Studium erforderlichen Kenntnisse sind in der jeweiligen Prüfungsordnung (PO) festgelegt. Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch Weitere Informationen: Zur Einschreibung in diesen Studiengang müssen Sie Kenntnisse in allen Unterrichtssprachen nachweisen. Details regelt die Prüfungsordnung.
siehe Studiengangbeschreibung | Generelle Voraussetzungen Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst sind grundsätzlich Kenntnisse zweier Fremdsprachen nachzuweisen. Dieser Nachweis wird in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung erbracht. Studierende, die eine andere Sprache als Deutsch als Muttersprache erlernt und ihre Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben haben, müssen lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache erbringen. Fachspezifische Voraussetzungen Das Studium findet überwiegend in englischer Sprache statt. Daher muss bei der Einschreibung die Beherrschung der Sprache auf dem Niveau nachgewiesen werden, dass die Prüfungsordnung festlegt.