“Winter-, Sommersemester”
1. Hochschulabschluss, fachliche Vorbildung gem. PO Weitere Informationen: Ein anerkannter erster Hochschulabschluss, durch den die fachliche Vorbildung für den Masterstudiengang nachgewiesen wird. Die für ein erfolgreiches Studium erforderlichen Kenntnisse sind in der jeweiligen Prüfungsordnung (PO) festgelegt. Sprachkenntnisse in Deutsch Weitere Informationen: Zur Einschreibung in diesen Studiengang müssen Sie Kenntnisse in der Unterrichtssprache nachweisen. Details regelt die Prüfungsordnung.
siehe Studiengangbeschreibung | Generelle Sprachvoraussetzungen Für alle Lehrämter sind für den Zugang zum Vorbereitungsdienst Kenntnisse zweier Fremdsprachen nachzuweisen. Dieser Nachweis wird in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung erbracht. Studierende, die eine andere Sprache als Deutsch als Muttersprache erlernt und ihre Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben haben, müssen lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache erbringen. Fachspezifische Sprachvoraussetzung Die Aufnahme des Masterstudiums setzt Lateinkenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums voraus. Diese Sprachvoraussetzung ist bindend. Das heißt, sie kann nicht als Auflage definiert und nachgeholt werden.