“Winter-, Sommersemester”
Zugangsvoraussetzungen: 1. Hochschulabschluss, fachliche Vorbildung gem. PO Weitere Informationen: Ein anerkannter erster Hochschulabschluss, durch den die fachliche Vorbildung für den Masterstudiengang nachgewiesen wird. Die für ein erfolgreiches Studium erforderlichen Kenntnisse sind in der jeweiligen Prüfungsordnung (PO) festgelegt. Sprachkenntnisse in Deutsch Weitere Informationen: Zur Einschreibung in diesen Studiengang müssen Sie Kenntnisse in der Unterrichtssprache nachweisen. Details regelt die Prüfungsordnung. | Zugangsvoraussetzung: Voraussetzung für die Studienaufnahme ist ein erster Hochschulabschluss, mit dem die fachliche Vorbildung nachgewiesen wird, die die Prüfungsordnung definiert. Die Feststellung, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, trifft der Prüfungsausschuss.
siehe Studiengangbeschreibung | Weil das Verstehen unterschiedlicher Wissenskulturen an Sprachkenntnisse gebunden ist, wird vor der Aufnahme des Studiums die Aneignung solcher Sprachkenntnisse, insbesondere des Lateinischen und Englischen sowie einer weiteren modernen Fremdsprache, dringend empfohlen. Sprachkenntnisse können gegebenenfalls studienbegleitend erworben werden.