“Sommer- und Wintersemester”
Zulassungsvoraussetzung ist ein Bachelorabschluss oder Diplom in einem einschlägigen naturwissenschaftlichen oder technischen Studiengang . Einschlägig ist jeder Studiengang, der Kompetenzen aus den Bereichen Mathematik, Physik, Elektrotechnik und Informatik im Umfang von mindestens 110 Leistungspunkten vermittelt. Der erste Studienabschluss muss mit einem Umfang von insgesamt 210 ECTS-Leistungspunkten mit der Gesamtnote 2,5 oder besser abgeschlossen sein. Näheres regelt § 3 der Prüfungsordnung . Liegen die Voraussetzungen nicht in vollem Umfang vor, so kann eine Zulassung nur mit der Auflage erfolgen, fehlende Vorkenntnisse bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuweisen. Art und Umfang dieser Auflagen werden vom Prüfungsausschuss individuell auf Basis der im Rahmen des vorangegangenen Studienabschlusses absolvierten Studieninhalte festgelegt.