“Wintersemester”
Für die Zulassung zum Studium wird vorausgesetzt, dass bereits erste Ausbildungsstufen im Versicherungsbereich erfolgreich absolviert worden sind. Im Einzelnen: Für geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen reduziert sich die reguläre Studiendauer auf fünf Semester, da drei Semester angerechnet werden. Außerdem beinhaltet der Fachwirtabschluss die Hochschulzugangsberechtigung. Für Versicherungsbetriebswirte (DVA) reduziert sich der Umfang des Studiums weiter, da nur noch diejenigen Module absolviert werden müssen (einschließlich der Bachelor Thesis), die nicht bereits Bestandteil der Versicherungsbetriebswirtsausbildung waren. Bei Interessenten mit anderen Vorqualifikationen werden Zugangsberechtigungen und Studiendauer im Einzelfall geprüft.
Bitte informieren Sie sich über die Kosten direkt bei der Deutschen Versicherungsakademie (DVA).