“Wintersemester”
Allgemeine Hochschulreife fachgebundene Hochschulreife (nicht die Fachhochschulreife!) ein als gleichwertig anerkannter Bildungsnachweis
Englischkenntnisse : Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen vor Aufnahme des Studiums englische Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Deutschkenntnisse : Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse für den Hochschulzugang (DSH) nachweisen.
voraussichtlich bis zum 15. Juli Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern reichen ihre Bewerbung für das Wintersemester voraussichtlich bis zum 15. Juni bei uni-assist ein.