“Wintersemester”
Allgemeine Hochschulreife Ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis Zugang für Beruflich Qualifizierte : Der Zugang zum Studium der Humanmedizin für Studieninteressierte ohne Allgemeine Hochschulreife ist durch die Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte geregelt sowie durch die Ordnung über den Hochschulzugang für die in der beruflichen Bildung Qualifizierte an der Universität Duisburg-Essen vom 20. Dezember 2010 . Seit dem 1. März 2020 müssen Studierende der Medizin, die neu an der Medizinischen Fakultät aufgenommen werden, ihren Masern-Impfstatus gegenüber der Universität anzeigen. Hier finden Sie wichtige Informationen zur Masernimmunität.
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 3-Niveau) bestehen. Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 3-Niveau) bestehen. Lt. § 3 der Studienordnung wird erwartet, dass Studierende zu Beginn ihres Studiums Kenntnisse der deutschen Sprache insoweit erwerben und gut beherrschen, dass sie wissenschaftliche Erkenntnisse in mündlichen wie schriftlichen Prüfungen darstellen können und mit Patienten kommunizieren können. Ansonsten werden bei Studienbewerberinnen und –bewerbern mit Hochschulzugangsberechtigungen, die nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurden, Sprachkenntnisse vom Niveau DSH-3 erwartet. Anerkannte Nachweise über Ihre Deutschkenntnisse sind: DSH-3, TestDaF mindestens 18 Pkt. (keine Teilprüfung unter 4), TELC C1 HS „sehr gut“ oder Deutschnote in Feststellungsprüfung 1,3 / 13 Punkte oder besser.
Bewerbungsfrist Alt-Abiturienten: 31.05. Bewerbungsfrist Neu-Abiturienten: 15.07. Als Alt-Abiturient:innen werden Bewerber:innen bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben. Bewerber:innen, die nach dem 15. Januar ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, gelten als Neu-Abiturient:innen . Terminübersicht Hochschulstart.de Die Bewerbung für das 1. Fachsemester erfolgt ausschließlich über hochschulstart.de . Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich zentral über uni-ASSIST e.V