“Wintersemester”
Zum Masterstudiengang kann nur zugelassen werden, wer a. einen Bachelorstudiengang, der für die Umsetzung des Bacheloranteils gemäß PsychThApprO akkreditiert wurde und zudem die berufsrechtliche Anerkennung erhalten hat, erfolgreich absolviert hat oder b. einen gleichwertigen Studienabschluss vorweisen kann, dessen Lernergebnisse den inhaltlichen Anforderungen des PsychThG und insbesondere den Anforderungen der PsychThApprO entsprechen; c. Kenntnisse des Englischen auf dem Mindestniveau B2 des "Gemeinsamen Europaen Referenzrahmens" nachweisen kann oder alternativ den Nachweis von mindestens 7-jährigem aufsteigenden Englischunterricht an einer allgemeinbildenden Schule erbringen kann.