“zum WS und SoSe, Semestertermine”
Abschluss eines grundständigen Studiums im Umfang von 210 Leistungspunkten (ECTS) nachgewiesene qualifizierte Berufs- bzw. Managementerfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr in privaten oder öffentlichen Institutionen der Digital- und Medienbranche, in Institutionen in mediennahen Märkten, wie insbesondere Telekommunikation oder Informationstechnologie oder mediennahen Verantwortungsbereichen, z.B. Online-Marketing erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache im Sinne von § 3 der Satzung der Universität über die Zulassung zum Studium (Universitäts-Zulassungssatzung – UniZS) vom 4. Juni 2018 in der jeweils geltenden Fassung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2, entspricht z.B. fünf Jahre nachgewiesener Englischunterricht an einer deutschsprachigen Schule Hat eine Bewerberin bzw. ein Bewerber im Rahmen des ersten Hochschulstudiums 180 Leistungspunkte (ECTS) erworben, kann der Zulassungs- und Prüfungsausschuss eine Bewerberin bzw. einen Bewerber im Falle des Erfüllens aller weiteren Zugangsvoraussetzungen ausnahmsweise zum Studium zulassen, wenn sie bzw. er ein den Voraussetzungen unter Abs. 1 vergleichbares Qualifikationsniveau aufweist und zu erwarten ist, dass sie bzw. er den Studiengang erfolgreich abschließen wird. Details dazu finden sich in der Prüfungsordnung. Genauere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen...
Die Studiengebühren betragen standardmäßig 25.000 EUR. Die Gebühren sind durch individuelle Zahlungsvereinbarungen finanzierbar, Stipendien sind möglich. Zusätzlich fällt der Semesterbeitrag der Universität Hamburg an.