“zum WS, Semestertermine”
Für den Bachelorstudiengang (Hauptfach) werden Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums gefordert, die bis zum Ende des zweiten Semesters nachzuweisen sind. Zusätzliche Voraussetzung für die Zulassung zum Studium sind Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen, die durch drei Jahre Schulunterricht (oder einem Sprachnachweis auf dem Niveau B1 (GERS)) in der ersten modernen Fremdsprache sowie zwei Jahre Schulunterricht (oder einem Sprachnachweis auf dem Niveau A2 (GERS)) in der zweiten modernen Fremdsprache nachgewiesen werden müssen. Kann ein solcher Nachweis mit dem Antrag auf Zulassung nicht erbracht werden, können noch bis spätestens zur Rückmeldung in das dritte Fachsemester gleichwertige Kenntnisse durch Bescheinigung einer staatlichen oder universitären Prüfung nachgewiesen werden. Besondere Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang „HamBord“: Nachweis von Sprachkenntnissen in Französisch durch Zertifikat Stufe B 2 (GERS) oder amtlich beglaubigte Zeugniskopie, wenn Französisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt wurde und dies aus dem Abiturzeugnis hervorgeht, oder Äquivalent.
Bewerbungsfrist: 01.06. bis 15.07. | Bewerbungsfristen: Eine Bewerbung für das Programm "HamBord" ist nur zum Wintersemester möglich! Die Anzahl der Studienplätze pro Jahrgang ist begrenzt. Die Bewerberinnen und Bewerber, die sich rechtzeitig (bis spätestens zum 15.06.) mit vollständigen Unterlagen für den integrierten deutsch-französischen Studiengang "HamBord" beworben haben und die Zugangsvoraussetzungen für das Programm erfüllen, werden zu einem Vorstellungsgespräch mit den Mitgliedern der Aufnahmekommission eingeladen (eine Visiokonferenz ist möglich). Dieses Gespräch findet i.d.R. in der zweiten Junihälfte, auf jeden Fall jedoch vor dem Ende des regulären Bewerbungsverfahrens (15.07.) statt. Die Einschreibefristen, im Anschluss an den elektronischen Versand der Zulassungsbescheide, sind für ein Wintersemester ca. Mitte August (die genauen Termine sind dem Zulassungsbescheid zu entnehmen).
keine, aber Semesterbeitrag Finanzierungshilfe: Während ihrer Auslandsphase erhalten die eingeschriebenen Studierenden gemäß den Regelungen der DFH (nach rechtzeitiger Anmeldung bei der DFH: www.dfh-ufa.org/nc/de/studierende/ einschreibung ) eine Mobilitätsbeihilfe in Höhe von 270 € pro Monat*. Ab dem Wintersemester 2018/19 wird diese Hilfe 300 € monatlich bei einer maximalen Dauer von 10 Monaten im Jahr betragen. Es ist möglich, weitere finanzielle Beihilfen zusätzlich zur finanziellen Förderung der DFH zu erhalten; es obliegt jedoch dem Studierenden zu prüfen, ob die Zuwendungen mit der DFH-Mobilitätsbeihilfe vereinbar sind. Die deutschen Studierenden, die während ihres Frankreichaufenthaltes Auslands-BAföG erhalten, können dies mit der DFH-Mobilitätsbeihilfe kumulieren. * Stand April 2017 Achtung: Der Studiengang ist zweisprachig. Die Studiensprachen sind Deutsch und Französisch.