“zum WS, Semestertermine”
Bewerber und Bewerberinnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: • einen ersten qualifizierenden Abschluss an einer Hochschule im Bereich Rechtswissenschaft im Umfang von 240 Leistungspunkten (LP) und • die über die für das Programm und die Prüfungen erforderlichen Englischkenntnisse. Ein ausreichendes Niveau der englischen Sprache in Wort und Schrift ist durch ein TOEFL-Ergebnis von 90 oder IELTS 6.5 nachzuweisen. Gleichwertige Nachweise können im Einzelfall mit besonderer Begründung akzeptiert werden. Bewerber:innen, die Englisch als Muttersprache sprechen oder einen in englischer Sprache angebotenen Hochschulabschluss erfolgreich absolviert haben, sind von dieser Anforderung befreit.
Bewerbungsfrist: s. unten bei Bewerbung | Bewerbungsfristen: Die Zulassung erfolgt jährlich zum Wintersemester (1. Oktober). Bewerbungen für das kommende Studienjahr sind im Zeitraum vom 15. Januar bis zum 15. März möglich. Die Teilnehmerzahl des Masterstudiengangs ist auf maximal 25 Studierende pro Jahr begrenzt.
11.200 Euro, zzgl. Semesterbeitrag der Universität Hamburg