“zum WS, Semestertermine”
Freiwilligkeit der Teilnahme an dem Modellstudiengang: Die Teilnahme an dem Modellstudiengang ist freiwillig und muss im Rahmen der Immatrikulation von allen künftigen Studierenden bestätigt werden. Studierende, die nicht an dem Modellstudiengang teilnehmen möchten, können über das Vergabeverfahren der "Stiftung für Hochschulzulassung" (hochschulstart.de) in einem Regelstudiengang an anderen Universitäten studieren. Dies muss bereits bei der Bewerbung um einen Studienplatz von allen Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigt werden. Die ÄAppO schreibt das Ableisten eines dreimonatigen Krankenpflegepraktikums im ersten Studienabschnitt vor. Der Krankenpflegedienst ist keine Zulassungsvoraussetzung, kann und sollte aber zumindest in Teilen vor Beginn des Studiums absolviert werden.
Bewerbungsfrist: s. unten bei Bewerbung | Bewerbungsfristen: Eine Bewerbung ist für Studienanfänger:innen nur zu einem Wintersemester möglich. Bewerbungsfrist bei hochschulstart.de: Unterschiedliche Bewerbungsfristen für die sogenannten Alt- und Neu-AbiturientInnen: Wenn die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar erworben wurde (Alt-AbiturientInnen) bis zum 31. Mai, andernfalls (Neu-AbiturientInnen) bis zum 15. Juli. Einschreibefristen im Anschluss an den Versand der Zulassungsbescheide: (die genauen Termine sind dem Zulassungsbescheid zu entnehmen). Bewerbungsfrist für internationale Studieninteressierte direkt an der Uni Hamburg: 1. Juni bis 15. Juli Einschreibefristen im Anschluss an den Versand der Zulassungsbescheide: (die genauen Termine sind dem Zulassungsbescheid zu entnehmen). Hinweise zum Auswahlverfahren Eine Beschreibung des Auswahlverfahrens finden Sie hier . Für die Teilnahme am Auswahlverfahren für diesen Studiengang ist in der Regel eine Anmeldung für Eignungstests erforderlich. Informationen dazu finden Sie hier .
keine, aber Semesterbeitrag