Alle Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie unter folgendem Link (elektr. Verkündungsblatt): Zugangs- und Zulassungsordnung . Alle in §2 der Zulassungs- und Zugangsordnung genannten ECTS-Leistungen müssen zum Bewerbungszeitpunkt vollständig vorliegen. Bachelorabschluss in Psychologie oder in einem fachlich gleichwertig geeigneten Studium abgeschlossen an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die zu den Bologna-Signatarstaaten gehört Die Gleichwertigkeit für ausländische Bachelorabschlüsse wird nach den Vorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz festgestellt.