Ein überdurchschnittlicher Bachelor-Abschluss in Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie oder einem verwandten Studiengang an einer Universität im In- und Ausland oder einer Fachhochschule mit mindestens 3-jähriger Regelstudienzeit Sofern die Abschlussnote bzw. der Notendurchschnitt dieses Abschlusses nicht überdurchschnittlich ist, kann gegebenenfalls die besondere Eignung für den Studiengang nachgewiesen werden (Für Details siehe Zulassungssatzung § 4). Auswahlkriterien Keine, da zulassungsfrei Eine überdurchschnittliche Durchschnittsnote im Bachelor-Studium sowie ein fachlich passendes Vorstudium sind jedoch Zugangsvoraussetzung. Sofern die Abschlussnote bzw. der Notendurchschnitt dieses Abschlusses nicht überdurchschnittlich ist, kann gegebenenfalls die besondere Eignung für den Studiengang nachgewiesen werden (für Details siehe Zulassungssatzung § 4). Für Details siehe Zulassungssatzung . Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester ist zum Wintersemester (Bewerbungsfrist: 15.September) und Sommersemester (Bewerbungsfrist: 15. März) möglich. Details zum Bewerbungsverfahren
Wintersemester: 15. September (alle) vorzugsweise wird die Bewerbung bis zum 15.Juli empfohlen, um alle Einschreibe-Formalitäten vor Studienbeginn rechtzeitig erledigen zu können. Sommersemester: 15.März (alle) vorzugsweise wird die Bewerbung bis zum 15. Januar empfohlen, um alle Einschreibe-Formalitäten vor Studienbeginn rechtzeitig erledigen zu können. Zulassungsvoraussetzungen Ein überdurchschnittlicher Bachelor-Abschluss in Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie oder einem verwandten Studiengang an einer Universität im In- und Ausland oder einer Fachhochschule mit mindestens 3-jähriger Regelstudienzeit Sofern die Abschlussnote bzw. der Notendurchschnitt dieses Abschlusses nicht überdurchschnittlich ist, kann gegebenenfalls die besondere Eignung für den Studiengang nachgewiesen werden (Für Details siehe Zulassungssatzung § 4). Auswahlkriterien Keine, da zulassungsfrei Eine überdurchschnittliche Durchschnittsnote im Bachelor-Studium sowie ein fachlich passendes Vorstudium sind jedoch Zugangsvoraussetzung. Sofern die Abschlussnote bzw. der Notendurchschnitt dieses Abschlusses nicht überdurchschnittlich ist, kann gegebenenfalls die besondere Eignung für den Studiengang nachgewiesen werden (für Details siehe Zulassungssatzung § 4). Für Details siehe Zulassungssatzung . Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester ist zum Wintersemester (Bewerbungsfrist: 15.September) und Sommersemester (Bewerbungsfrist: 15. März) möglich. Details zum Bewerbungsverfahren