“Sommersemester und Wintersemester”
Bestandene Bachelor-Prüfung in Germanistik oder fachlich gleichwertig und Nachweis einer Regelstudienzeit von mind. sechs Semestern und Nachweis von zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen Zulassungsvoraussetzungen im Detail
jährlich 01.06. - 01.09. Bewerbungsfrist verlängert bis zum 15. September 2026 | mit ausländischen Zeugnissen: jährlich 01.03. - 15.07. | jährlich 01.12. - 01.03. | mit ausländischen Zeugnissen: jährlich 01.09. - 15.01.