“Sommer- und Wintersemester”
Berufsqualifizierender Abschluss eines mind. dreijährigen landwirtschaftlichen oder eines fachlich verwandten Studiengangs (z.B. Gartenbau-, Veterinär-, Forst-, Geo-, Bio-, Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) Einreichung eines Motivationsschreibens für Studierende ohne landwirtschaftlichen Studienabschluss (gilt auch für Studierende eines landwirtschaftlichen Studiengangs mit einer Abschlussnote schlechter als 2,5) Studierende aus nicht-landwirtschaftlichen Studiengängen können zusätzliche Auflagen erhalten. Zulassungsvoraussetzungen im Detail
jährlich 01.12. - 01.03. | mit ausländischen Zeugnissen: jährlich 01.09. - 15.01. | jährlich 01.06. - 01.09. Bewerbungsfrist verlängert bis zum 15. September 2026 | mit ausländischen Zeugnissen: jährlich 01.03. - 15.07.