“Sommersemester Wintersemester”
Bachelorabschluss in Informatik oder gleichwertige Abschlussprüfung mit der Note "gut" (mindestens 2,5) oder besser Bei Vorliegen eines adäquaten Hochschulabschlusses kann unabhängig von der Gesamtnote eine Zulassung zum Masterstudiengang erfolgen, wenn besondere fachliche Gründe vorliegen. Mögliche fachliche Gründe sind beispielsweise die Bewertung der Bachelorarbeit mit „sehr gut“ oder eine mindestens einjährige Berufstätigkeit mit Bezug zu dem jeweiligen Fachgebiet des Studiengangs.