“Sommersemester Wintersemester”
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung Bestehen einer Eignungsprüfung für das Fach Sport Unter "Zulassungsvoraussetzungen" findst du detaillierte Informationen. | Zulassungsvoraussetzung für Bautechnik, Elektrotechnik, Holztechnik und Metalltechnik Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis einschlägiger berufspraktischer Vorpraktika im Umfang von 12 Wochen. Zulassungsvoraussetzungen für Pflege a) Zugangsvoraussetzung zu diesem Studiengang ist der Nachweis einer mindestens 26-wöchigen einschlägigen berufspraktischen Tätigkeit im Umfang von mindestens der halben Wochenstundenzahl einer Vollzeitbeschäftigung. Die Tätigkeit soll in zusammenhängenden Blöcken von mindestens 4 Wochen erfolgen. Als berufspraktische Tätigkeiten werden nicht anerkannt: Lehrtätigkeiten, Tätigkeiten an Hochschulen sowie freiberufliche Tätigkeiten. b) Weitere 26 Wochen einschlägiger beruflicher Tätigkeit im Umfang von mindestens der halben Wochenstundenzahl einer Vollzeitbeschäftigung müssen bis zum Ende des Bachelorstudiums nachgewiesen werden. c) Einschlägig im Sinne dieser Ordnung sind Tätigkeiten im Berufsfeld eines Pflegeberufes: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Heilerziehungspflege, Kinderkrankenpflege, Hebamme. d) Die berufspraktische Tätigkeit gilt als erbracht, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Pflegeberuf nachgewiesen wird. e) Eine langjährige Berufserfahrung (Ausbildung plus mind. 2 Jahre Berufstätigkeit) in einem medizinischen Assistenzberuf oder Therapieberuf mit regelmäßigem Patientenkontakt ersetzt 26 Wochen einschlägige berufspraktischen Tätigkeit. Weitere 26 Wochen einschlägige berufspraktische Tätigkeit müssen im Rahmen des Bachelorstudiums noch absolviert werden.