“Herbst-/Wintersemester (September) Übersicht Semesterzeiten”
Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studiengangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 120 ECTS nachweisen. Ein Bachelorabschluss der Psychologie, der die berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 9 Absatz 4 Satz 5 Alternative 1 PsychThG erfüllt oder ein Studienabschluss, der gemäß § 9 Absatz 4 Satz 5 Alternative 2 PsychThG als gleichwertig zu einem Bachelorabschluss mit berufsrechtlicher Anerkennung gilt. Der Studienabschluss muss an einer Universität oder an einer Hochschule, die einer Universität gleichgestellt ist, erbracht worden sein und mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regelstudienzeit umfasst haben. Der Nachweis über die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen ist über das Abschlusszeugnis, das Transcript of Records oder eine Zusatzbescheinigung der Hochschule, an der das Bachelorstudium absolviert wurde, zu erbringen. Der Nachweis über die Gleichwertigkeit ist über eine Bescheinigung der Hochschule, an der das Bachelorstudium absolviert wurde oder über das Transcript of Records in Verbindung mit dem Modulhandbuch des absolvierten Studiengangs zu erbringen. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Sie müssen deutsche Sprachkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Für die Masterstudiengänge variieren die Bewerbungsfristen. Bitte beachten Sie unsere Übersicht . Hinweis: Eine Bewerbung für das Frühjahrs-/Sommersemester ist in diesem Studiengang nicht möglich.
194 Euro ( weitere Informationen ) Gebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen: 1.500 Euro Gebühren für ein Zweitstudium: 650 Euro