“Herbst-/Wintersemester (September) Übersicht Semesterzeiten”
Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studiengangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 135 ECTS nachweisen. abgeschlossenes Studium in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang oder in einem von der Auswahlkommission als gleichwertig anerkannten Studiengang mit einem rechtswissenschaftlichen Anteil von mindestens 30 ECTS-Punkten an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regelstudienzeit Nachweis über gute englische Sprachkenntnisse (Nachreichung möglich bis 15. August) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Deutsch ( weitere Informationen zum Sprachnachweis ) Englisch; Informationen finden Sie unter Zugangsvoraussetzungen und Auswahl
Für die Masterstudiengänge variieren die Bewerbungsfristen. Bitte beachten Sie unsere Übersicht . Hinweis: Eine Bewerbung für das Frühjahrs-/Sommersemester ist in diesem Studiengang nicht möglich.
194 Euro ( weitere Informationen ) Gebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen: 1.500 Euro Gebühren für ein Zweitstudium: 650 Euro