(1) Für das Lizentiat im Kanonischen Recht kann als ordentlicher Studierender eingeschrieben werden, wer den erfolgreichen Abschluss des "Theologischen Vollstudiums", des "Bakkalaureats" oder einen diesem vergleichbaren Abschluss oder eine erfolgreich abgelegte Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II mit dem Fach Katholische Religionslehre oder einen vergleichbaren Abschluss eines Lehramtsstudiums an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder eine erfolgreich abgelegte Erste juristische Staatsprüfung oder den erfolgreichen Abschluss eines dem deutschen Rechtsstudium in seinen Anforderungen gleichwertigen juristischen Studiums an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nachweisen kann. (2) Das Studium des Lizentiats im Kanonischen Recht kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Die Einschreibung erfolgt per online Verfahren.